Steuerlich begünstigt spenden!

Die Krebshilfe Steiermark ist laut Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Oktober 2009 bis auf Weiteres als sogenannter "Begünstigter Empfänger" (im Sinne des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 4a Z. 3 und 4 EStG; Registriernummer SO 1168) anerkannt. Sie können daher Ihre Spende im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen steuerlich geltend machen.

Hier finden Sie weitere infos im Web: www.bmf.gv.at/spenden >

Zur aktuellen Liste der begünstigten Spendenempfänger >

Wir helfen Ihnen bei Bedarf natürlich gerne mit näheren Informationen weiter. Rufen Sie einfach die Tel.-Nr. (0316) 47 44 33-0 oder schicken Sie ein eMail.


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