Die Krebshilfe Steiermark ist laut Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Oktober 2009 bis auf Weiteres als sogenannter "Begünstigter Empfänger" (im Sinne des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 4a Z. 3 und 4 EStG; Registriernummer SO 1168) anerkannt. Sie können daher Ihre Spende im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen steuerlich geltend machen.
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