::: Vorsorgeuntersuchung :::
ÜBERSICHT
--> Gesetzliche Grundlagen
--> Zur Anspruchsberechtigung
--> Die Schwerpunkte
--> Der Ablauf
--> Statistisches



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Allgemeines zum Thema Vorsorgeuntersuchung

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Diabetes sind weitverbreitete Leiden, die jährlich viele Todesopfer fordern. Daher kommt der ärztlichen Gesundheitsvorsorge besondere Bedeutung zu.


Zunächst ist aber eigenes Engagement gefordert, denn: Alle in Österreich lebenden Personen haben die Möglichkeit, einmal jährlich kostenlos die sogenannteVorsorgeuntersuchung (früher: "Gesundenuntersuchung"), die 1972 als "Krebs-, Stoffwechsel-, Kreislauf-Vorsorgeuntersuchungsprogramm") ins Leben gerufen wurde, in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung werden einerseits Risikofaktoren für häufige Erkrankungen gesucht, andererseits beabsichtigt man frühzeitig bereits vorliegende Krebserkrankungen in gut behandelbaren Stadien zu entdecken.


Bedenklich: Nach einer Erhebung von Dr. Regina Fenk aus dem Jahr 2000 kommen 25% der TeilnehmerInnen erst aufgrund bereits bestehender (!) Beschwerden zur Vorsorgeuntersuchung.



Gesetzliche Grundlagen

Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung wird im ASVG durch den § 132B geregelt, wo auch die Untersuchungsziele festgelegt sind. Durch das ASVG wird der Hauptverband der Österr. Sozialversicherungsträger mit der Durchführung der Vorsorgeuntersuchung beauftragt. Tatsächlich wird diese Leistung in einem Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Österr. Sozialversicherungsträger und der Österr. Ärztekammer geregelt. Auf Grundlage dieses Vertrags schließen die einzelnen Krankenkassen Verträge mit den jeweiligen Ärztekammern ab.

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Zur Anspruchsberechtigung

Versicherte und ihre Angehörigen haben ab dem vollendenten19. Lebensjahr jährlich einmal Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Aber auch Personen, die nur ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben — und für die nicht bereits aufgrund einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung ein Leistungsanspruch besteht (sog. Nichtversicherte) — können bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse zu gleichen Bedingungen wie Versicherte eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Denn für Nichtversicherte ersetzt der Bund den Krankenkassen den entsprechenden Aufwand.

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Die Schwerpunkte

Die Aufgaben der Vorsorgeuntersuchung liegen neben der persönlichen Risikoanalyse insbesondere im Früherkennen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Arteriosklerose sowie Blut-Hochdruck. Genauso wichtig ist natürlich die Suche nach Krebserkrankungen (z.B. Darm- oder Gebärmutterhalskarzinome, Haut-, Brust-, Prostatakrebs und andere bösartige Tumoren), die mit klinischen Methoden gar nicht so selten in vollständig heilbaren Frühstadien erfassbar sind. Schließlich stehen noch eine mögliche Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) und weitere Stoffwechselstörungen sowie chronische Erkrankungen der Atmungsorgane im Mittelpunkt dieses „Vorsorge-Checks“.

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Der Ablauf

Die Vorsorgeuntersuchung gliedert sich in ein „Basisprogramm“, in dem eine Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese), die klinischen Untersuchungen, Laboruntersuchungen sowie die Feststellung von eventuell vorliegenden Risikofaktoren abgewickelt werden . Im Rahmen eines darauf folgenden Abschlussgesprächs behandelt der Arzt gemeinsam mit dem Patienten das Ergebnis dieser Untersuchungen, erklärt ihm seinen aktuellen Gesundheitszustand und bespricht insbesondere festgestellte Risikofaktoren, um eine Verhaltensveränderung zu bewirken. Dies alles mit dem Ziel einer Schulung zur gesunden Lebensführung.
Dieses Basisprogramm wird bei Frauen bei Bedarf (beispielsweise, wenn die Teilnehmerin nicht regelmäßig zum Frauenarzt geht) durch ein gynäkologisches Zusatzprogramm ergänzt, das alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen einschließt. Dazu gehört ab dem 40. Lebensjahr auch eine Mammographie (Röntgenuntersuchung der weibl. Brust), die im 2-Jahres-Abständen wiederholt wird.
Die Laboruntersuchungen des Basisprogramms beinhalten die Bestimmung des Cholesterinspiegels, der Harnsäure, des Gamma-GTs, Blutzuckers und der Triglyzeride. Ein Harnsäurespiegel wird bei Frauen (im Gegensatz zu Männern) erst ab dem 50. Lebensjahr erhoben.
Zur Vorsorgeuntersuchung gehört ab dem 40. Lebensjahr zusätzlich eine Untersuchung des Stuhls auf verstecktes Blut. Eine Abtastung des Bauchraumes, die Erstellung eines EKGs wie auch eine Untersuchung des Hals-Nasen-Ohren-Raumes sind weitere Optionen.
Alle im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung erhobenen Befunde werden in 3-facher Ausführung erstellt. Ein Exemplar bleibt beim Arzt, eines erhält der Klient/die Klientin und das dritte Exemplar geht an die Krankenkasse.

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Statistisches

In der Steiermark wurden im Jahre 1998 112.881 Basisuntersuchungen und 3.831 gynäkologische Zusatzuntersuchungen absolviert. Das bedeutet, dass 9,43% der Männer und 10,91% der Frauen teilnehmen (0,96% der Frauen nehmen demnach das gynäkologische Zusatzprogramm in Anspruch). Österreichweit konnten in diesem Zeitraum 622.159 Basisuntersuchungen und 113.278 gynäkologische Zusatzuntersuchungen verbucht werden.

Eine Statistik des Hauptverbands der Österr. Sozialversicherungsträger aus dem Jahr 1994 zeigt, daß rund 70% der Basisuntersuchungen bei praktischen Ärzten, rund 19% bei Fachärzten, rund 6% in den Einrichtungen der Sozialversicherung und 5% in anderen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Positiver Trend: Bei der Beteiligung an der Vorsorgeuntersuchung ist eine geringe Steigerung zu verzeichnen (1993: 524.000 Personen, 1995: 591.000 Personen und 1998 wurden schon 622.000 TeilnehmerInnen registriert). Die Grüne Mark liegt hier in etwa im Mittelfeld, Spitzenreiter ist Vorarlberg, gefolgt von Kärnten und Tirol. Schlusslichter wiederum sind Niederösterreich, aber auch in Wien lag die Teilnahme nur bei knapp 6%. Österreichweit begeistern sich mehr Frauen als Männer für die Vorsorgeuntersuchung: nämlich 11,3% gegenüber 7,7%.

Eine Studie aus dem Jahr 1995 ergibt, daß 38% der österreichischen Bevölkerung die Vorsorgeuntersuchung schon zumindest einmal in Anspruch genommen, 62% aber überhaupt noch nie teilgenommen haben.

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Quellen: Dr. Regina Fenk: "Teilnahme an der Gesundenuntersuchung", Linz 2000; Handbuch d. Österr. Sozialversicherung; Direktinfo der GKK Stmk.