Thema des Monats September: Maßnahmen zur Sturzprävention

Zusammengestellt von DGKP Christine Wildling, MSc, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Pflegepädagogin und -beraterin bei der Österr. Krebshilfe Steiermark.

Maßnahmen zur Sturzprävention

Eine häufige unerwünschte Wirkung von einigen Chemotherapeutika ist die Chemotherapie- induzierte Polyneuropathie (PNP). Polyneuropathie bedeutet (poly= viel, neuron= Nerv) eine Schädigung vieler peripherer Nerven, also Nerven, die vom Rückenmark ausgehen zur Haut, Muskeln und Organen des Körpers. Diese Nervenschädigungen zeigen sich in einer Veränderung der Sensibilität wie auch der Motorik und können in ihrer Intensität unterschiedlich, das heißt von gering bis schwer, ausgeprägt sein. Typisch ist ein Beginn der Beschwerden in den Finger- und Zehenspitzen beider Hände beziehungsweise Füßen.  Durch die verminderte Berührungsempfindung mit Taubheitsgefühl sowie die manchmal damit einhergehende Schwäche von Muskeln ist das Risiko zu Stürzen oftmals stark erhöht. Nicht nur Polyneuropathien stellen ein erhöhtes Sturzrisiko dar, ebenso können eine allgemeine körperliche Schwäche, Gangstörungen, Schwindel, Medikamente, Sehbehinderungen, Mangelernährung, Fatique, Schmerzen und diverse andere Faktoren das Risiko zu Stürzen erhöhen. Um Stürze und damit einhergehende Verletzung zu vermeiden, empfiehlt es sich sowohl umgebungsbezogene wie auch personenbezogene Maßnahmen zu beachten. Mit gezielten präventiven Maßnahmen lässt sich das Risiko stark reduzieren und ein Sturzgeschehen im besten Fall sogar verhindern.

Umgebungsbezogene Maßnahmen:

  • Anbringen von Haltegriffen
  • Nicht rutschfeste Bodenbeläge bzw. Stolperfallen entfernen (Kabel, Geräte, Teppiche)
  • Einstellen der passenden Betthöhe
  • Anschaffung und Bereitstellung von Mobilisationshilfsmittel (Rollmobil, Rollator, Gehstock, Toilettenstühle, etc.)
  • Sicheres Schuhwerk mit flachen Sohlen
  • Tragen des Sehbehelfs/ Hörbehelf
  • Zu große und zu lange Kleidung meiden
  • Für gute Lichtverhältnisse in der Wohnung sorgen
  • Badehilfen (zum Beispiel ein transportabler Badewannenlift oder Badewannensitz)
  • Adäquate Inkontinenzprodukte
  • Orthopädische Hilfsmittel (z.B. Einlagen oder spezielle Schuhe)
  • Sitzhilfen (Sitzkissen)
  • Rufhilfe (Notfalluhr)

Für die Anschaffung eines Heilbehelf oder Hilfsmittel ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Mit dieser Verordnung ist der nächste Weg zur Vertragspartnerin/ Vertragspartner der jeweiligen Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB, SVA, etc.), zum Beispiel zum Bandagisten, Optiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädie Fachgeschäft, etc. Die Verordnung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungstag eingelöst werden. Für vereinzelte Heilbehelfe und Hilfsmittel ist eine Bewilligung durch die Sozialversicherung notwendig.

Werden Hilfsmittel nur temporär benötigt, können vereinzelte (z.B. Pflegebetten, Toilettenstühle, Mobilisationshilfsmittel wie Rollator, Rollmobile, Rollstühle, etc.) von der jeweiligen Sozialversicherung leihweise ausgeborgt werden.

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Balancetraining
  • Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten
  • Bewegungsablaufe möglichst immer gleich durchführen
  • Beobachtung auf Medikamentenwirkungen
  • Auf Anzeichen einer Mangelernährung achten

 

Quelle:

Bild: Tytex, 2018, Marktstudie: Dänische Gemeinde verzeichnet deutlich niedrigere Sturzrate nach einem erfolgreichen Präventionsprogramm, Dänische Gemeinde verzeichnet niedrigere Sturzrate | (tytex.de)

 

Text:

1ACare GmbH- Das Pflegeportal, 2022, Sturzprophylaxe, https://www.1acare.de/wissen/sturzprophylaxe.

Österreichische Gesundheitskasse, o.J., Heilbehelfe und Hilfsmittel, www.gesundheitskasse.at/cdscontent/

 

Pflege.de, 2022, Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog,

https://www.pflege.de/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis-hilfsmittelkatalog/

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahner und Bergbau, 2020, Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmittel- Verordnung- Bewilligung, https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840378.