Steuerlich begünstigt spenden
Die Österr. Krebshilfe Steiermark ist laut Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Oktober 2009 bis auf Weiteres als sogenannter "Begünstigter Empfänger" (im Sinne des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 4a Z. 3 und 4 EStG; Registriernummer SO 1168) anerkannt. Sie können daher Ihre Spende im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen steuerlich geltend machen.
Damit sind alle Spenden die Sie ab 14. Oktober 2009 an uns getätigt haben, steuerlich absetzbar.
Registrierungsnummer: SO 1168
Für Lohnsteuerpflichtige hat sich ab 01. 01. 2017 ganz Grundlegendes für die Absetzbarkeit einer Spende an steuerlich begünstigte Empfänger wie etwa die Krebshilfe Steiermark geändert. (Spenden als Betriebsausgabe von selbstständig Erwerbstätigen sind davon nicht betroffen):
Aufgrund der Einführung der „Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung“ für unselbstständig Erwerbstätige durch das Finanzministerium mit 1. 1. 2017 kann Ihre Spende seit diesem Zeitpunkt nur mehr dann steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie der Krebshilfe Steiermark gemeinsam mit Ihrer Spende auch Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihr Geburtsdatum/TT.MM.JJJJ (alles exakt wie am Meldezettel angeführt) übermitteln. Optional hilft uns die Bekanntgabe Ihrer Meldeadresse bei der korrekten Zuordnung Ihrer Daten.
Wir übermitteln den Vorgang dann über „Finanz online“ der Steuerbehörde und Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich ab dem II. Quartal des Folgejahres automatisch gut geschrieben. Anonyme Spenden bzw. Spenden ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können seit dem 1. 1. 2017 von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Wir sind zu dieser Vorgangsweise seit 2017 gesetzlich verpflichtet, Sie können unsere Meldung an die Finanz jedoch durch eine kurze schriftliche Mitteilung an uns grundsätzlich unterbinden. Eine selbstständige Meldung der Spende Ihrerseits an die Behörde (so wie zum 31. 12. 2016) ist aufgrund der grundsätzlichen Änderung des Vorgangs seit 2017 nicht mehr möglich.
Wenn Sie die Absetzbarkeit Ihrer (künftigen) Spenden wünschen, geben Sie uns daher Ihre oben angeführten Daten bekannt unter: Tel. 0316 - 47 44 33, per Fax 0316 - 47 44 33-10, per eMail office(at)krebshilfe.at auf unserem Krebshilfe Steiermark Online-Spendenformular, oder per Briefpost an Österr. Krebshilfe Stmk, R.-H.-Bartsch-Str. 15-17, 8042 Graz.
Wichtig für die Absetzbarkeit:
- Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf! Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
- Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, von deren Konto die zahlung erfolgt ist.
- Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Höhe für Spenden beträgt maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte, bei Unternehmen 10 Prozent des Jahresgewinnes.
- Mitgliedsbeiträge (bei uns dzt. EUR 25,-) sind steuerlich NICHT absetzbar.
Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen
Es erfolgt durch uns keine automatische Zusendung von Spendenbestätigungen, auf Wunsch stellen wir Ihnen aber gerne eine Spendenbestätigung aus. Diese dient jedoch reinen Informationszwecken und ist zur Vorlage bei der Finanzbehörde weder nötig noch gültig. Es zählt einzig und allein Ihr originaler Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg - und dies auch nur im Falle einer Steuerprüfung (die gesetzliche Aufbewahrungspflicht beträgt in Österreich 7 Jahre). Sie können die weitere Übermittlung Ihrer Spenden durch uns an das Finanzamt jederzeit schriftlich (postalisch oder per eMail) widerrufen.
FAQs zur Spendenabsetzbarkeit NEU ab 1. Jänner 2017