Ausschreibung: Förderpreis 2017

"Hilfe für Krebskranke in Beratung, Betreuung, Diagnostik und Therapie" – so lautet auch heuer das Generalthema des „Krebshilfe-Förderpreises 2017“, der sich als attraktive Auszeichnung von außerordentlichen Leistungen für krebserkrankte Personen in unserem Bundesland etabliert hat.
 
Der Hintergrund: Im laufenden Jahr werden wieder deutlich über 6.000 Steirerinnen und Steirer erstmals mit der Diagnose "Krebs" konfrontiert sein. Neben innovativer, präziser Diagnostik und einer sich ständig weiter entwickelnden medizinischen Behandlung in den onkologischen Zentren wächst parallel damit auch die Notwendigkeit der extramuralen Beratung und Betreuung von Tumorkranken und ihren Familien ständig. Die Krebshilfe Steiermark selbst bringt seit Jahren erfolgreich und landesweit psychosoziale, diätologische und sozialrechtliche Hilfe in die Peripherie - und versteht sich damit als ein nicht unwesentliches Glied in der Vollversorgungskette von KrebspatientInnen und deren Familien.
 
Diese Form der Unterstützung – rasch und wohnortnahe – ist eine mittlerweile unverzichtbare Hilfe für Betroffene. „Jede Initiative für Krebskranke, so gering sie auch erscheinen möge, ist der Österreichischen Krebshilfe Steiermark willkommen“ präzisiert Präsident Dr. Martin Hoff die Zielsetzung der Ausschreibung, die heuer bereits zum zwanzigsten Mal erfolgt.
 
Sie setzen bereits erfolgreich Ihre Idee rund um das Thema Krebs um oder sind wissenschaftlich mit onkologischen Fragen befasst? Dann sollten Sie diese Aktivitäten bei der Krebshilfe Steiermark einreichen.
Denn Ihre Leistung könnte bis zu € 5.000,- wert sein! So hoch dotiert ist nämlich der Krebshilfe-Förderpreis 2017 zum Thema "Hilfe für Krebskranke in Beratung, Betreuung, Diagnostik und Therapie". Nicht nur Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte anderer Wissenschaften, sondern auch nichtmedizinisches Betreuungs- und Pflegepersonal sowie Laien sind ohne Unterschied teilnahmeberechtigt. Aber nur bis 30. September 2017 (Einsendeschluss)!

ACHTUNG:
• Ihr Projekt muss einen klar erkennbaren sowie überwiegenden inhaltlichen Bezug zum Bundesland Steiermark aufweisen.
• Projekte, die bereits durch andere Institutionen offiziell ausgezeichnet wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt.
• Für ProjektwerberInnen, die in der Vergangenheit bereits mit dem Förderpreis der Krebshilfe Steiermark ausgezeichnet wurden (auch anteilig, als Anerkennungspreis o.ä.), gilt eine Wartefrist für neue Einreichungen von 5 Jahren.


Rufen Sie einfach an: Tel. (0316) 47 44 33-0. Die Krebshilfe Steiermark informiert Sie gerne!